Covid-19 bedingte Spielabsagen neu geregelt

„Auf Grund positiver Corona-Fälle muss das für heute geplante Spiel abgesagt werden.“ Eine Meldung, die es im Herbst fast wöchentlich gab. Mal begründet – das eine oder andere Mal mit Sicherheit unbegründet. Um einem etwaigen Missbrauch künftig einen Riegel vorzuschieben, hat der Tiroler Fußballverband die Sonderregelungen in Sachen Covid-19 angepasst.

Nach wie vor gleich bleibt die Tatsache, dass ein Spiel lediglich vom Verband abgesagt werden kann. Neu ist jedoch, dass dies erst erfolgt, wenn eine bestimmte Anzahl von bestätigten Infektionen (PCR-Test oder Antigentest, kein Selbsttest) von Spielern vorliegt, die in der laufenden Saison zumindest einmal auf einem Spielbericht der betroffenen Mannschaft aufgeschienen sind. In der Regionalliga West sind dies fünf Spieler, in der Regionalliga Tirol und der Tiroler Liga vier, in den Spielklassen darunter (inkl. Nachwuchs) drei.

Die positiven Testergebnisse bzw. Absonderungsbescheide müssen am Vortag des fraglichen Spiels bis spätestens 17:00 Uhr in der Geschäftsstelle des TFV schriftlich nachgewiesen werden. Für den Fall, dass es zur Absage eines Spiels der Kampfmannschaft kommt, wird automatisch auch das Meisterschaftsspiel der II. Kampfmannschaft (1b) des betreffenden Vereins abgesagt, um einen wettbewerbsverzerrenden Einsatz von Spielern der Kampfmannschaft in der zweiten Mannschaft zu verhindern.

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